Akute Beschwerden können in der Orthopädie durchaus häufig mittels ausschließlich symptomatischer Therapien erfolgreich beseitigt werden.

Wiederkehrende oder chronische Beschwerden bedürfen zur erfolgreichen Therapie hingegen einer sorgfältigen diagnostischen Abklärung, um in der Ursache behandelt zu werden. Sei es, dass es sich um organische Gewebsschäden (z.B. Bandscheibenvorfall, Arthrose, Sehnenruptur etc.) oder um „funktionelle“ Spannungs-, Bewegungs- oder Haltungsstörungen handelt.

Die bildgebende Diagnostik hat bei der Aufdeckung von Gewebsschäden an Wirbelsäule und Gelenken in den letzten Jahrzehnten durch erheblichen technischen Fortschritt beim digitalisierten Röntgen und in der Tomographie (CT, MRT) große Erfolge erzielt.

Allerdings werden solche oftmals ungerechtfertigt als schmerzverantwortlich gehaltenen Bildbefunde für operative und kostenaufwendige Therapieentscheidungen herangezogen. Als allenfalls beschwerde-begünstigende Veränderungen werden sie jedoch häufig erst durch maßgebliche Fehl- und Überlastung von umgebenden Sehnen und Muskeln symptomatisch. Die Folge der Fehleinschätzung resultierender „funktioneller“ und „projezierter“ Beschwerden sind ausbleibende Therapieerfolge und weitere Chronifizierung.

Aus diesem Grund hat der Nachweis, die Einordnung und Behandlung von muskulären Spannungs- und Gelenkfunktionsstörungen sowie Fehlhaltungen seit jeher als wichtige Ergänzung herkömmlicher bildgebender Diagnostik in meiner Praxis besondere Aufmerksamkeit erhalten.

Notwendigkeit und Angemessenheit in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation basieren dabei entsprechend der Nationalen Versorgungs-Leitlinie[1] auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (beste verfügbare Evidenz) und der Praxis.


[1] Programm für Nationale Versorgungs-Leitlinien, Träger: Bundesärztekammer Kassenärztliche Bundesvereinigung Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 2. Auflage, 2017 Version 1 AWMF-Register:Nr.: nvl-007

Foto: Antoine Jerji

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